Hygienevorschriften

Stand: 01. Oktober 2022

 

Zu Ihrem und zu meinem Schutz gelten die jeweils aktuellen gesetzliche Vorgaben u.a. nach §§ 2 bis 4 der Coronaschutzverordnung (www.land.nrw/corona).

 

 

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitte ich folgende Punkte unbedingt zu beachten:

 

1.

Termine bitte zeitlich einhalten.

 

2.

Nach Klingeln mein Studio bitte einzeln betreten.

 

3.

Ich behalte mir vor, Sie nach Covid-19 Symptomen zu befragen und muss meine Dienstleistung bei jeglichen Symptomen einer Atemwegserkrankung

(z.B. Husten, Fieber, Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen) verweigern.

 

4.

Hände desinfizieren (Mittel steht bereit).

 

 

Gemeinsam erhalten wir unsere Gesundheit und bewahren uns ein Lächeln – auch wenn man es aktuell unter den Schutzmasken nicht sehen kann ;-)

 

 

 

Gemäß den gesetzlichen Auflagen können sich diese Vorschriften ändern. Quelle: BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege